Bélier-Prozess (1448-1)
- deutsch
- 1971-02-26
- Dauer: 00:02:02
Beschreibung
Abstract:
Schweiz, Lausanne, VD: Demonstration im Vorfeld des Béliers-Prozess
Sequenzbeschrieb:
Bern, BE (Schweiz) – Jura-Separatisten Béliers während Bundesrats-Wahl in Vereinigte Bundesversammlung eindringend (Archiv)
Bern, BE (Schweiz) – Polizei Demonstranten abführend (Archiv)
Lausanne, VD (Schweiz) – Béliers-Demonstranten mit Jura-Fahne und Transparenten durch Strasse laufend
Lausanne, VD (Schweiz) – Demonstranten Militär-Effekten vor Bundesgericht deponierend
Lausanne, VD (Schweiz) – Polizei abwartend
Lausanne, VD (Schweiz) – Demonstration vor Bundesgericht
Communiqué:
Am 11. Dezember 1968 stürmten eine Gruppe von Béliers den Nationalratssaal und versuchten so, ihrem Wunsch nach einem selbständigen Kanton Jura Ausdruck zu geben. Vor der Prozesseröffnung fand in Lausanne eine grosse Demonstration statt, anlässlich derer auch Militäreffekten deponiert wurden.
Begleittext:
Anlässlich der Wahl des schweizerischen Bundespräsidenten durch die Vereinigte Bundesversammlung im Dezember 1968 erlebte unser Parlament zum ersten Mal eine Invasion. Eine Jugendgruppe von Juraseparatisten, Béliers genannt, überrannten die Saalwächter, stürmten den Sitzungssaal und wurde durch die Parlamentarier ziemlich unsanft wieder rausgeschmissene. Die Béliers haben es immer verstanden, durch Demonstrationen und Störaktionen auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Da sie bei der Wahl ihrer Mittel nicht immer sehr wählerisch vorgingen, kam es gelegentlich zu recht körpernahem Austausch von Zärtlichkeiten mit der Polizei. Nach zwei Jahren nun hat in Lausanne der Prozess gegen die Aufrührer des Bundeshaus-Sturmtruppe stattgefunden. Vorher veranstalteten die Béliers einen Umzug, der ausgesprochen friedlich verlief. Einige der jungen Teilnehmer benutzten die Gelegenheit, um ihre Militäreffekten vor dem Bundesgericht zu deponieren. Da die Angeklagten und ihre Anwälte den Prozess als eine Justizbastelei betrachten, sind sie nicht in Lausanne erschienen. Das Gericht hatte vor elf leeren Stühlen zu entscheiden. Es ist allerdings fraglich, ob solche Zwischenfälle zu Bundesaffären aufgespielt werden müssen, speziell da die Hauptanklage der "Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung", fallen gelassen wurde.
Communiqué_1448.pdf
Schweiz, Lausanne, VD: Demonstration im Vorfeld des Béliers-Prozess
Sequenzbeschrieb:
Bern, BE (Schweiz) – Jura-Separatisten Béliers während Bundesrats-Wahl in Vereinigte Bundesversammlung eindringend (Archiv)
Bern, BE (Schweiz) – Polizei Demonstranten abführend (Archiv)
Lausanne, VD (Schweiz) – Béliers-Demonstranten mit Jura-Fahne und Transparenten durch Strasse laufend
Lausanne, VD (Schweiz) – Demonstranten Militär-Effekten vor Bundesgericht deponierend
Lausanne, VD (Schweiz) – Polizei abwartend
Lausanne, VD (Schweiz) – Demonstration vor Bundesgericht
Communiqué:
Am 11. Dezember 1968 stürmten eine Gruppe von Béliers den Nationalratssaal und versuchten so, ihrem Wunsch nach einem selbständigen Kanton Jura Ausdruck zu geben. Vor der Prozesseröffnung fand in Lausanne eine grosse Demonstration statt, anlässlich derer auch Militäreffekten deponiert wurden.
Begleittext:
Anlässlich der Wahl des schweizerischen Bundespräsidenten durch die Vereinigte Bundesversammlung im Dezember 1968 erlebte unser Parlament zum ersten Mal eine Invasion. Eine Jugendgruppe von Juraseparatisten, Béliers genannt, überrannten die Saalwächter, stürmten den Sitzungssaal und wurde durch die Parlamentarier ziemlich unsanft wieder rausgeschmissene. Die Béliers haben es immer verstanden, durch Demonstrationen und Störaktionen auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Da sie bei der Wahl ihrer Mittel nicht immer sehr wählerisch vorgingen, kam es gelegentlich zu recht körpernahem Austausch von Zärtlichkeiten mit der Polizei. Nach zwei Jahren nun hat in Lausanne der Prozess gegen die Aufrührer des Bundeshaus-Sturmtruppe stattgefunden. Vorher veranstalteten die Béliers einen Umzug, der ausgesprochen friedlich verlief. Einige der jungen Teilnehmer benutzten die Gelegenheit, um ihre Militäreffekten vor dem Bundesgericht zu deponieren. Da die Angeklagten und ihre Anwälte den Prozess als eine Justizbastelei betrachten, sind sie nicht in Lausanne erschienen. Das Gericht hatte vor elf leeren Stühlen zu entscheiden. Es ist allerdings fraglich, ob solche Zwischenfälle zu Bundesaffären aufgespielt werden müssen, speziell da die Hauptanklage der "Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung", fallen gelassen wurde.
Communiqué_1448.pdf
Dieses Dokument wurde mit der Unterstützung von Memoriav erhalten.
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