[Aus dem Betrieb des Schweizer National-Cinema W. Leuzinger Spielsaison 1924: Fragment eines Ciné-journal suisse: Nach dem grossen Eisenbahnunglück in Bellinzona, Mai 1924]
- stumm
- 1924-04-23
Beschreibung
Inhalt
Fragment eines Ciné-journal suisse, das in vollständiger Fassung in der Cinémathèque suisse vorhanden ist.
Fragment eines Ciné-journal suisse, das in vollständiger Fassung in der Cinémathèque suisse vorhanden ist.
Datum Erstellung
1924-04-23
Urheber
unbekannt
Produzent
unbekannt
Aufnahmeort
Bellinzona / TI
Entstehungsumstände
Anlass
"(…) Die Anklageschrift fasst die Tatsachen wie folgt zusammen: In der Nacht vom 22. auf den 23. April 1924 war der Zug No. 8572 der S.B.B. mit mehr als 50 Minuten Verspätung im Bahnhof von Ambri-Piotta angekommen, so dass man daselbst ausserordentlicherweise den fahrplanmässigen Schnellzug Nr. 70 vor ihm durchfahren lassen musste. Der Angestellte Emilio Orelli, der als Vorstand im Bahnhof von Ambri Dienst tat, ordnete dieses Verfahren an und teilte es den Stationen Rodi, Faido, Lavorgo, Bodio und Biasca mit. Wäre der Zug 8572 fahrplanmässig eingetroffen, so hätte er dem Zug 70 in Bellinzona ausweichen müssen. Orelli behauptet, telephonisch den als Vorstand diensttuenden Fritz Ruegg in Biasca beauftragt zu haben, die Stationen bis Bellinzona von dem Manöver zu benachrichtigen; diese hatten nämlich, als er die Stationen von Rodi bis Bellinzona gemeinsam telephonisch aufrief, nicht geantwortet. Ruegg gibt indessen nur zu, er habe einzig die Benachrichtigung der Station Claro versprochen. Jedenfalls hat es Orelli unterlassen, sich mit der Sache weiter zu befassen, und Ruegg musste wissen, dass die Stationen unterhalb Biasca nicht benachrichtigt worden waren. Er begnügte sich indessen damit, gegen 2 Uhr die Station Claro zu benachrichtigen. Bellinzona vernahm die Verlegung des Zuges No. 70 erst um 2 Uhr 26. Ungefähr eine Minute zuvor hat der als Bahnhofvorstand diensttuende Fritz Schaad den Zug 51 b ausfahren lassen, ohne zuvor die Meldungen und Zustimmungen einzuholen und ohne die nötigen Massnahmen zu treffen. Der Weichenwärter Minazzoli hatte es seinerseits unterlassen, den Wechsel 1 bei Kilometer 149,280 auszuschalten. Der Zug 70 überfuhr das Signal B 1/2, obwohl dieses geschlossen war, und wurde über die Weiche 1 in die Diagonale nach dem Bahnhof S. Paolo (Güterbahnhof von Bellinzona) geführt. Dabei traf er auf den Zug 51 b. Man hat keine genügenden Beweise erbracht für die Behauptung, dass Minazzoli, als er einmal die Gefahr erkannt hatte, die in seiner Macht liegenden Massnahmen ergriffen hätte, um den Zusammenstoss der beiden Züge zu verhindern. Infolge des heftigen Zusammenstosses gab es 15 Tote und mehrere Verletzte (wovon einige Schwerverletzte), sowie grosse Materialschäden. – Soweit die Anklageschrift. Der Ankläger fordert die Anwendung des zweiten Abschnittes des Art. 67 des Bundesstrafgesetzes. Wie erinnerlich, befand sich unter den Toten auch der ehemalige deutsche Minister Helferich, der in einem deutschen Wagen mit Gasbeleuchtung reiste. Getötet wurde auch der Lokomotivführer Cavigioli, der den Zug Nr. 70 führte und das rote Haltesignal beim Vorsignal A 1/2 nicht beachtet hatte. (…)" (Anzeiger von Uster, 25.11.1925)
"(…) Die Anklageschrift fasst die Tatsachen wie folgt zusammen: In der Nacht vom 22. auf den 23. April 1924 war der Zug No. 8572 der S.B.B. mit mehr als 50 Minuten Verspätung im Bahnhof von Ambri-Piotta angekommen, so dass man daselbst ausserordentlicherweise den fahrplanmässigen Schnellzug Nr. 70 vor ihm durchfahren lassen musste. Der Angestellte Emilio Orelli, der als Vorstand im Bahnhof von Ambri Dienst tat, ordnete dieses Verfahren an und teilte es den Stationen Rodi, Faido, Lavorgo, Bodio und Biasca mit. Wäre der Zug 8572 fahrplanmässig eingetroffen, so hätte er dem Zug 70 in Bellinzona ausweichen müssen. Orelli behauptet, telephonisch den als Vorstand diensttuenden Fritz Ruegg in Biasca beauftragt zu haben, die Stationen bis Bellinzona von dem Manöver zu benachrichtigen; diese hatten nämlich, als er die Stationen von Rodi bis Bellinzona gemeinsam telephonisch aufrief, nicht geantwortet. Ruegg gibt indessen nur zu, er habe einzig die Benachrichtigung der Station Claro versprochen. Jedenfalls hat es Orelli unterlassen, sich mit der Sache weiter zu befassen, und Ruegg musste wissen, dass die Stationen unterhalb Biasca nicht benachrichtigt worden waren. Er begnügte sich indessen damit, gegen 2 Uhr die Station Claro zu benachrichtigen. Bellinzona vernahm die Verlegung des Zuges No. 70 erst um 2 Uhr 26. Ungefähr eine Minute zuvor hat der als Bahnhofvorstand diensttuende Fritz Schaad den Zug 51 b ausfahren lassen, ohne zuvor die Meldungen und Zustimmungen einzuholen und ohne die nötigen Massnahmen zu treffen. Der Weichenwärter Minazzoli hatte es seinerseits unterlassen, den Wechsel 1 bei Kilometer 149,280 auszuschalten. Der Zug 70 überfuhr das Signal B 1/2, obwohl dieses geschlossen war, und wurde über die Weiche 1 in die Diagonale nach dem Bahnhof S. Paolo (Güterbahnhof von Bellinzona) geführt. Dabei traf er auf den Zug 51 b. Man hat keine genügenden Beweise erbracht für die Behauptung, dass Minazzoli, als er einmal die Gefahr erkannt hatte, die in seiner Macht liegenden Massnahmen ergriffen hätte, um den Zusammenstoss der beiden Züge zu verhindern. Infolge des heftigen Zusammenstosses gab es 15 Tote und mehrere Verletzte (wovon einige Schwerverletzte), sowie grosse Materialschäden. – Soweit die Anklageschrift. Der Ankläger fordert die Anwendung des zweiten Abschnittes des Art. 67 des Bundesstrafgesetzes. Wie erinnerlich, befand sich unter den Toten auch der ehemalige deutsche Minister Helferich, der in einem deutschen Wagen mit Gasbeleuchtung reiste. Getötet wurde auch der Lokomotivführer Cavigioli, der den Zug Nr. 70 führte und das rote Haltesignal beim Vorsignal A 1/2 nicht beachtet hatte. (…)" (Anzeiger von Uster, 25.11.1925)
Rechteinhaber
Cinema Leuzinger
Zugang
vor Ort
Nutzungsrechte
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Weiternutzung
Träger
Cellulosenitratfilm (35 mm, Nitratfilm)
, 35-mm-Film (35 mm, Nitratfilm)
Farbe
s/w
Bemerkung
Bemerkung: Länge: 70.7 m
Memobase ID
CS-11_1
Original ID
11_1
Signatur
4
Memobase ID new
clg-001-11_1
Letzte Aktualisierung
2023-09-15
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Zuständige Institution Master
Zuständige Institution Original
Zuständige Institution Zugang
[Urheber/in unbekannt], [Aus dem Betrieb des Schweizer National-Cinema W. Leuzinger Spielsaison 1924: Fragment eines Ciné-journal suisse: Nach dem grossen Eisenbahnunglück in Bellinzona, Mai 1924], unbekannt, 1924-04-23, aus: Cinema Leuzinger, Cinémathèque suisse, Filmsammlung Cinema Leuzinger, 4, Online: https://memobase.ch/de/object/clg-001-11_1, Stand: 28. March 2024
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