Frauen an der Urne (0551-4)

  • deutsch
  • 1952-12-05
  • Durata: 00:01:31

Descrizione

Abstract:
Schweiz, Genève, GE: Frauen an Abstimmung für Frauenstimmrecht in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten

Sequenzbeschrieb:
Genève, GE (Schweiz) – OV Stadt
Genève, GE (Schweiz) – Frauen vor Abstimmungslokal stehend
Genève, GE (Schweiz) – Frauen in Abstimmungslokal gehend und Gatte mit Säugling draussen bleibend
Genève, GE (Schweiz) – Frauen beim Urnengang
Genève, GE (Schweiz) – RR Aymon de Senarclens anwesend
Genève, GE (Schweiz) – Stimmbürgerinnen in Isolierkabine gehend
Genève, GE (Schweiz) – Auszählen der Stimmen

Communiqué:
Zum ersten Mal in der Geschichte des schweizerischen Bundesstaates wurden Frauen an die Urnen gerufen: die Frauen des Kantons Genf haben sich in einer eigens für sie veranstalteten Abstimmung mit überwältigendem Mehr für das Stimm- und Wahlrecht der Frau ausgesprochen.

Begleittext:
Genf hat ein Ereignis erlebt, das in der Geschichte der Eidgenossenschaft völlig neuartig ist: Frauen aller Stände, Berufe und Schichten sind an die Urnen getreten. / Nein, nein, Herr Bürger, für diesmal bleiben Sie draussen! Die Rechte sind heute für Madame; Ihnen bleiben die Pflichten. / Wie manches kleine Mädchen ist erstaunt, diesmal Mama, nicht Papa zu begleiten! Im übrigen finden sich die meisten Frauen in der neuen Lage sehr gut zurecht; / wo es kleine Unsicherheiten gilt, greift eine gütig beratende Beisitzerin helfend ein. / Viele sind sehr sonntäglich geputzt, andere möchten zeigen, wer die Hosen anhat. / Die Männerbehörde beobachtet: Da ist Staatsrat de Senarclens. / Die Isolierkabinen werden belagert; hier können die Frauen nun einmal ganz im Stillen ihre Meinung sagen. / Das Ja gleitet leichter in die Hand, denn es geht um die Frage: Wünscht ihr, Frauen des Kantons Genf, das Stimmrecht in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten? 42'013 von 72’516 Frauen sind dem Ruf an die Urnen gefolgt; 35'133 wünschen das Stimm- und Wahlrecht. Nun werden die Männer sorgenvoll entscheiden müssen, wie dieser Wunsch zu interpretieren sei. /

Communiqué_0551.pdf
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